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   OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07   

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https://dejure.org/2007,8056
OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07 (https://dejure.org/2007,8056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2007 - 3 WF 44/07 (https://dejure.org/2007,8056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 3 WF 44/07 (https://dejure.org/2007,8056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1
    PKH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1661
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
    Darüber hinaus geht die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Prozesskosten in der Regel unangemessen ist (vgl. dazu BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1136).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2000 - 20 WF 95/99

    Berücksichtigung von Unterhaltsrückständen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
    Darüber hinaus geht die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Prozesskosten in der Regel unangemessen ist (vgl. dazu BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1136).
  • OLG Hamm, 15.02.1996 - 2 WF 34/96

    Prozeßkostenhilfe bei nachträglich gezahltem Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
    In einem solchen Fall erscheint es unangemessen, die hierdurch aufgelaufenen Unterhaltsrückstände ohne weitere Voraussetzungen als Vermögen oder zusätzliches verfügbares Einkommen anzusehen und deshalb daraus die Rückforderung geleisteter Prozesskostenhilfe zu fordern (OLG Hamm FamRZ 1996, 1291).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.1999 - L 7 B 55/99
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
    Soweit das Familiengericht insoweit auf die Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein, NZS 2000, 55 ff. Bezug nimmt, liegt bereits eine Vergleichbarkeit nicht vor.
  • OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10

    Rechtsfolgen der Erlangung von Vermögen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Verfahrenskosten in der Regel unangemessen ist (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543; KG, FamRZ 2009, 366; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage § 115 Rn. 58 a), weil der nachträglich titulierte Betrag - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung von Verfahrenskosten nur dann hätte eingesetzt werden müssen, wenn bei laufender Zahlung des Unterhalts in der Vergangenheit aus diesem Verfahrenskostenhilferaten hätten erbracht werden müssen.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 18 WF 185/14

    Verfahrenskostenhilfe im Unterhaltsverfahren: Berücksichtigung nachträglich

    a) Erhält ein Beteiligter rückständigen Unterhalt als Einmalzahlung, wird es regelmäßig als unzumutbar angesehen, dass aus diesem Unterhaltsrückstand Verfahrenskosten zu begleichen sind (BGH FamRZ 1999, 644 für den Fall der Darlehensrückzahlung; OLG Hamm FamRZ 2007, 1661, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 385, juris Rn. 12; OLG Celle vom 27.09.2005 - 3 W 127/05, juris Rn. 3; Zöller/Geimer, a.a.O., § 115 Rn. 58a).
  • OLG Koblenz, 06.12.2011 - 7 WF 1146/11

    Anforderungen an die Anordnung einer Nachzahlung aus dem Vermögen; Verwendung

    Dann aber erscheint es unangemessen, die hierdurch aufgelaufenen Unterhaltsrückstände ohne weitere Voraussetzungen als Vermögen oder zusätzliches verfügbares Einkommen anzusehen und deshalb daraus die Rückforderung geleisteter Verfahrenskostenhilfe zu fordern (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661 ; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543).
  • KG, 29.09.2008 - 16 WF 269/08

    Prozesskostenhilfe: Nachzahlungsanordnung bei Vermögenserwerb auf Grund eines

    Der Senat schließt sich der überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Dresden, FamRZ 08, 1543; OLG Hamm, 3 WF 44/07 vom 31.5.07-Randziffer 6; OLG Hamm 2 WF 34/96 vom 15.2.96; OLG Celle 3 WF 127/05 vom 27.9.05; OLG Zweibrücken 5 WF 101/06 vom 14.8.06), dass der Einsatz des zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen erlangten Vermögens regelmäßig nur dann und auch nur in dem Umfang für die Erstattung der Prozesskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung der Prozesskosten heranzuziehen gewesen wäre.
  • OLG Naumburg, 24.10.2011 - 8 WF 235/11

    Berücksichtigung einer Unterhaltsabfindungszahlung im Rahmen der

    Wenn Unterhalt für eine zurückliegende Zeit gezahlt wird, ist es nach der Rechtsprechung oft unzumutbar, die Partei darauf zu verweisen, dass sie die Verfahrenskosten aus dem Unterhaltsrückstand bezahlen soll (vgl. BGH, FamRZ 99, 644; Karlsruhe MDR 2000, 1136 und Hamm FamRZ 1996, 1291 ; 2007, 1661 f).
  • OLG Naumburg, 30.09.2011 - 8 WF 235/11

    Verfahrenskostenhilfebewilligung für die Klage des volljähriges Kindes auf

    Wenn Unterhalt für eine zurückliegende Zeit gezahlt wird, ist es nach der Rechtsprechung oft unzumutbar, die Partei darauf zu verweisen, dass sie die Verfahrenskosten aus dem Unterhaltsrückstand bezahlen soll (vgl. BGH, FamRZ 99, 644; Karlsruhe MDR 2000, 1136 und Hamm FamRZ 1996, 1291; 2007, 1661 f).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag für eine Unterhaltsklage des volljährigen Kindes:

    In einem solchen Fall erscheint es unangemessen, die hierdurch aufgelaufenen Unterhaltsrückstände ohne weitere Voraussetzungen als Vermögen oder zusätzliches verfügbares Einkommen anzusehen und deshalb Verfahrenskostenhilfe zu verweigern oder Ratenzahlungen anzuordnen (vgl. zu § 120 ZPO OLG Hamm FamRZ 2007, 1661; FamRZ 1996, 1291).
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